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BGB § 1586 Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten

BGB § 1586 Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten

[ Auszug: (1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tod des Berechtigten. ... ]